Da Löschwasseranlagen nur im Bedarfsfall zum Einsatz kommen, besteht die Gefahr, dass das stagnierende Wasser in den Löschleitungen verkeimt (z.B. Legionellen)
und nicht mehr den hygienischen Anforderungen entspricht.
Bei Planung, Bau und Betrieb von Löschwasseranlagen ist deshalb darauf zu achten, dass
die Löschwasseranlage nur mit geeigneten Löschwasserübergabestellen an das Trink-wassernetz angeschlossen ist, um die Qualität des Trinkwassers nicht zu beeinträchtigen und die Gesundheit des Menschen zu bewahren.
Die Löschwasserübergabestelle (z.b. Trennstationen) trennt die Feuerlösch und Brandschutzanlage von der Trinkwasserinstallation.
Bei Wandhydrantenleitungen die direkt an der Kaltwasserverteilung angeschlossen sind wurde oftmals zur Durchströmung eine Tee-Küche oder ein Ausgussbecken installiert. Diese erreichen aber die geforderte Durchströmung nicht!
Hier hilft z.b. der Umbau von einer Nassleitung zu einer trockenen.
Werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt, besteht kein Bestandsschutz[…]“ (DIN 1988-600:2010-12, Abs.5)